Image 1
Image 2
Image 3
Image 4
Image 5
Image 6

AGBs

PDFDruckenE-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Das ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf samt Verkehrsübungsplatz dient der Förderung der Verkehrssicherheit. Es wird Gelegenheit geboten, das Fahrkönnen zu verbessern.

Das ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf ist eine multifunktionale Anlage mit dem Schwerpunkt "Arbeit im Dienste der Verkehrssicherheit zur Minimierung der Unfälle auf den Straßen" und besteht aus den Teilbereichen Fahrsicherheitstrainings sowie Verkehrsübungsplatz.

Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind im ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf ebenso wie bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr oberstes Gebot.

Benutzungsbedingungen
Jeder, der in das ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf einfährt, hat die im Betriebsgebäude aushängenden "Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB" zu beachten.

Die Benutzung des ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung der Perfekt ARBÖ Steiermark Fahrsicherheitszentrum Ges.m.b.H. & Co KG, seiner Beauftragten und Angestellten. Die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung/(StVO), sind im ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf einzuhalten. Dies gilt somit auch für die aufgestellten Verkehrszeichen und Ampelanlagen.

Jeder Schadensfall an Fahrzeugen/Verkehrszeichen, Einrichtungen usw. ist unverzüglich im Betriebsgebäude zu melden. Der Aufenthalt außerhalb der Verkehrsanlagen, der Zu- und Abfahrten, der Abstellflächen und des Betriebsgebäudes ist nicht gestattet.

Für Fußgänger ist der Zutritt zum Verkehrsübungsplatz und den Trainingsmodulen verboten. Den Weisungen der Aufsichtsorgane der Perfekt ARBÖ Steiermark Fahrsicherheitszentrum Ges.m.b.H. & Co KG ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsichtsorgane sind berechtigt, die den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen /AGB" zuwiderhandelnden Personen oder Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Benutzungsvorgänge stören, des ARBÖ Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf zu verweisen.

Anlage
Das ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf ist eine multifunktionale Anlage mit dem Schwerpunkt "Arbeit im Dienste der Verkehrssicherheit zur Minimierung der Unfälle auf den Straßen".

Betriebs- und Verkehrssicherheit der teilnehmenden Fahrzeuge
Der Fahrzeuglenker hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand befindet.

Lose Gegenstände im Fahrzeuginneren
Lose Gegenstände sind aus dem Fahrzeuginneren oder aus dem Kofferraum zu entfernen oder entsprechend zu befestigen.

Bekleidung
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir für das Kraftwagen-Training das Tragen von festem Schuhwerk, wetterfeste Bekleidung, da das Training größtenteils im Freien stattfindet.
Für das Kraftrad-Training Basis- / Intensiv- / Perfektions-Training (Motorräder, Motorroller) ist unbedingt Schutzbekleidung, insbesondere Helm, Lederkombi oder Kombi aus anderem geeigneten Material, Handschuhe, Lederstiefel (oder zumindest knöchel-umschließende Motorradboots) erforderlich. Für die Trainings sind unbedingt eigene feste Oberbekleidung und knöchelumschließende Schuhe notwendig. Helm mit Schutzhaube, Handschuhe sowie Ellbogen- und Knieschützer können beim FSZ gegen Entgelt entliehen werden.

Regeln auf dem Trainingsgelände
Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Spikereifen oder ähnlich genagelte Reifen
Am Trainingsgelände (Übungsmodule) dürfen nur Fahrzeuge ohne Spikereifen oder ähnliche genagelte Reifen bewegt werden.

Anweisungen der Trainer
Während des Kurses ist den Anweisungen des Trainers im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung riskiert der betroffene Teilnehmer den Verlust des Versicherungsschutzes und den Ausschluss vom Training. Eine Erstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

Allgemeine Teilnahmebedingungen
Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung des Trainings aus Sicherheitsgründen nicht erlauben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen, ohne dass dem Veranstalter dadurch weitere Verpflichtungen als die Rückzahlung der Kursgebühr entstehen. Dies gilt auch bei Zustandekommen einer zu geringen Teilnehmerzahl für einen Kurs.
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers am Kurstag ohne vorherige Abmeldung kann die Kursgebühr nicht zurückerstattet werden und verfällt.

Alkohol, Drogen
Der Konsum von Alkohol oder Drogen unmittelbar vor bzw. während des Trainings ist nicht erlaubt. Der Kursteilnehmer hat dem ARBÖ FSZ Ludersdorf zu garantieren, dass er weder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sich befindet. Der Konsum von Alkohol oder Drogen hat neben strafrechtlichen auch versicherungsrechtliche Folgen. (Leistungsfreiheit wegen Obliegenheits-verletzung).

Mitfahren von Personen (Erwachsene, Kinder)
Während der praktischen Ausbildung ist das Mitführen von weiteren Personen, gleich ob Erwachsene oder Kinder im Auto bzw. am Sozius des Motorrades / Motorroller nicht empfohlen, auf Wunsch des Kunden, jedoch auf eigene Gefahr und ohne Versicherungsschutz der Insassen/Beifahrer gestattet(außer Mehrphasentraining).

Versicherungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des benützten Fahrzeuges deckt vom Teilnehmer verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet wird.

Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für Fahrzeuge, mit denen auf dem abgesperrten ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum ein Fahrsicherheitstraining unter Anleitung eines ARBÖ-Trainers und Einhaltung der ARBÖ-Betriebsordnung durchgeführt wird. Bei Nichtbeachtung ist der Versicherer im Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Versicherung gilt subsidiär, Versicherungsschutz ist nur dann gegeben, wenn für das versicherte Fahrzeug nicht bereits eine Kaskoversicherung besteht, die das Unfallrisiko einschließt. Die Höchstentschädigung Euro 2.200,- ist bei der Verischerung € 10,- gedeckt. Soll die Höchstentschädigung im Schadensfall maximal Euro 8.800,- betragen, ist vor Kursbeginn ein Aufpreis von € 20,- zu entrichten. Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadensfall Euro 400,-

Leihfahrzeuge, die vom ARBÖ zur Verfügung gestellt werden, sind Kfz-Haftpflicht- und Kasko versichert. Die Kfz-Vollkaskoversicherung leistet eine Höchstentschädigung im Schadensfall von max. Euro 12.500,-. Der Selbstbehalt beträgt im Schadensfall Euro 500,-.

Die Kfz-Aufsassen-Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Kursteilnehmer als Aufsasse eines einspurigen Kraftrades, mit dem auf dem abgesperrten ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum ein Fahrsicherheitstraining unter Anleitung eines ARBÖ-Trainers und Einhaltung der ARBÖ-Betriebsordnung durchgeführt wird. Die Versicherung gilt subsidiär. Versicherungsschutz ist nur dann gegeben, wenn keine andere Aufsassen-Unfallversicherung besteht, oder wenn die Ansprüche des geschädigten Lenkers die Versicherungssummen für Tod und/oder dauernde Invalidität aus einer anderen Unfallversicherung übersteigen - für den die Versicherungssumme(n) übersteigenden Teil.

Deckungsumfang
Versichert ist der Lenkerplatz des versicherten Fahrzeuges. Die Versicherungssummen pro Versicherungsfall und Fahrzeug betragen. Todesfall bis Euro 8.000,-. Dauernde Invalidität bis Euro 24.000,-

Die vereinbarten Versicherungssummen gelten für den jeweiligen Lenker des versicherten Fahrzeuges. Versicherungsort: Fahrsicherheitszentrum

Fahrzeuge
Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren. Bei zeitlicher Anmeldung können Leihfahrzeuge gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Zustandekommen der Kauf- und Lieferbedingungen
Die Kauf- und Lieferbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Telefax, Internet) und telefonischen Bestellungen und werden mit jeder Bestellung vom Besteller anerkannt.

Rücktritt
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Der Rücktritt ist innerhalb von sieben Werktagen möglich (Samstag zählt nicht als Werktag).
Dies gilt auch für den Kauf eines Gutscheines, der zum Beispiel nach telefonischer Bestellung mit Zahlschein postalisch zugestellt wird.

Datenschutz
Die Perfekt ARBÖ Steiermark Fahrsicherheitszentrum GmbH & Co KG garantieren, dass sie sich bei der Verwendung von Daten an das Datenschutzgesetz halten. Die Daten werden für die Verwaltung der Kurse und für Marketingzwecke gespeichert und verwendet.

Haftungsausschluss
Haftungsansprüche gegen das ARBÖ Fahrsicherheitszentrum, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, so ferne seitens des ARBÖ Fahrsicherheitszentrum kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Gerichtsstand
Für alle im Zusammenhang mit der Leistung entstandenen Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht Landes- und Handelsgericht Graz vereinbart.

Was inkludiert die Kursgebühr
In der Kursgebühr sind die Kosten für eine allfällige Übernachtung und die Verpflegung nicht enthalten.

Stornobedingungen
Wird eine gebuchte bis 14 Tage vor Kursdatum storniert, fallen 25 % Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis einen Tag vor Kursdatum fallen 50 % Stornogebühren an. Bei Stornierung am Kurstag fallen 100 % Stornogebühren an, eine Umbuchung ist kostenlos. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs verfällt die Kursgebühr.

Zahlungsfristen
Rechnungen sind binnen 8 Tage ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht konkret anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen in der Höhe von derzeit 6 % p.a. als vereinbart.

Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, Mahn- und Inkassokosten sowie die Kosten einer allfälligen anwaltlichen Einschaltung zu ersetzen.

Firmeninformation:
Perfekt ARBÖ Steiermark Fahrsicherheitszentrum GmbH & Co KG, Ludersdorf 194, 8200 Ludersdorf

Geschäftsführer: Gernot Erlach

Stand: Oktober 2010

   
© 2010 ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf | designed by www.sr-it.at